Formulare und Anträge

Direkte Ausstellung von Urkunden oder Bestätigungen können Sie über das Digitale Amt (App) durchführen. Weiterführende Informationen erhalten sie unter www.oesterreich.gv.at.

  • HTMLAufnahme ins Mitgliederverzeichnis der Nutzungsberechtigten am Gemeindegut
    Hinweis
    Hinweis

    Auf Grundlage der Satzungen über die Nutzung des Gemeindegutes Pkt. 2.1 lit. a) ist der Erwerb des Personalbezugsrecht nur durch die Kinder von den Eltern möglich. Um von einem Elternteil das Personalbezugsrecht zu erwerben, muss dieser nach dem 7. Juli 1968 im Mitgliederverzeichnis angeführt sein bzw. bezugsberechtigt gewesen sein.

  • HTMLHolzbezug