HEIZKOSTENZUSCHUSS PLUS
Alle Haushalte, die einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 erhalten haben, bekommen zusätzlich EUR 330,00 überwiesen. Zudem können aufgrund der höheren Einkommensgrenzen noch mehr Haushalte eine Förderung bekommen.
Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss ab der Heizperiode 2022/2023 von EUR 270,00 auf EUR 330,00 erhöht. Mit dem heuer vom Bund einmalig an die Länder vergebenen Zweckzuschuss zur Abfederung gestiegener Wohn- und Heizkosten wird die Förderung des Landes nochmals aufgestockt. Der Heizkostenzuschuss PLUS beträgt ebenfalls EUR 330,00, sodass einkommensschwache Haushalte für die laufende Heizperiode 2022/2023 in Nüziders insgesamt EUR 690,00 ausbezahlt bekommen.
Zudem gelten für den Heizkostenzuschuss PLUS höhere Einkommensgrenzen, um damit eine deutlich erweiterte Zielgruppe zu erreichen. Die Entlastung soll bis in die Mittelschicht reichen und somit rund 40 Prozent der Vorarlberger Haushalte zugutekommen.
Für den laufenden Winter haben ca. 15.000 Vorarlberger Haushalte den landeseigenen Heizkostenzuschuss beantragt. Für den Heizkostenzuschuss PLUS werden bis zu 60.000 Haushalte anspruchsberechtigt sein, denn für dessen Bezug gelten zum einen höhere (Netto-)Einkommensgrenzen – z.B. für einen 1-Personenhaushalt EUR 1.860,00, für einen 2-Personenhaushalt EUR 2.790,00 – und zum anderen wird im Unterschied zum Heizkostenzuschuss des Landes bei Mehrpersonenhaushalten bei der Gewichtung der Einkommensbemessung nicht zwischen erwachsenen Personen und Kindern unterschieden. Dadurch sollen vom Heizkostenzuschuss PLUS vor allem auch die von der Teuerung besonders betroffenen Alleinerziehenden-Haushalte profitieren.
Einfache Abwicklung
Wer bereits den Heizkostenzuschuss des Landes für die Heizperiode 2022/23 erhalten hat, braucht dafür keinen erneuten Antrag zu stellen. Die Gemeinde Nüziders hat alle Haushalte benachrichtigt. Nach Bekanntgabe der Bankdaten werden die zusätzlichen EUR 330,00 automatisch bis spätestens Ende März 2023 überwiesen. Alle weiteren Haushalte, die die Bezugskriterien für den Heizkostenzuschuss PLUS erfüllen, können diesen im Gemeindehaus Nüziders zwischen 06. März und 31. Mai 2023 beantragen. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.
Netto-Einkommensgrenzen pro Haushalt für den „Heizkostenzuschusses PLUS“:
- 1 Person EUR 1.860,00
- 2 Personen EUR 2.790,00
- 3 Personen EUR 3.226,00
- 4 Personen EUR 3.648,00
- 5 Personen EUR 4.070,00
- 6 Personen EUR 4.492,00
- 7 Personen EUR 4.914,00
- jede weitere Person + EUR 422,00