Veröffentlichung über die Zulässigkeit des Antrages auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren gemäß § 10 Abs. 1 Landes-Volksabstimmungsgesetz „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“

Aushängezeitraum: 13.03.2026 - 10.06.2026

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