Wohn- und Heizkostenzuschuss 2025/2026 - Beantragung auch online möglich!

Veröffentlichungsdatum04.11.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde, Startseite WEB
Heizkostenzuschuss

Noch bis zum 13. Februar 2026 können Bürgerinnen und Bürger den Heizkostenzuschuss persönlich während der Öffnungszeiten beim Bürgerservice oder online bei der Gemeinde beantragen. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal bis zu 250 Euro. 

Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionszeitraumes ist der Zuschuss nur einmal zu gewähren. Haushalte, die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf beziehen, erhalten einen reduzierten Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180 Euro von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.

HaushaltsgrößeEinkommensgrenze"Einschleifregelung" zusätzlich bis € 200
1 Person
1.410 Euro1.610 Euro
2 Personen1.920 Euro2.120 Euro
3 Personen2.360 Euro2.560 Euro
4 Personen
2.800 Euro3.000 Euro
5 Personen3.240 Euro3.440 Euro
6 Personen3.680 Euro3.880 Euro
7 Personen4.120 Euro4.320 Euro
Je weitere Personplus 440 Europlus 200 Euro

Ausnahmen vom Bezug des Heizkostenzuschusses 2025/2026

Personen, die in Wohngemeinschaften, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen der freien Wohlfahrtsträger untergebracht sind, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Dies betrifft auch Personen, die in Grundversorgungsquartieren untergebracht sind. Auch Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die Leistungen der Grundversorgung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Weiter darf bei privaten Wohngemeinschaften der Heizkostenzuschuss nur einmal ausbezahlt werden, allenfalls kann dieser auf die Mitglieder der Wohngemeinschaft aufgeteilt werden. 

Informationen erhalten Sie beim Bürgerservice, T 62241-0 oder unter www.vorarlberg.at