Noch bis zum 21. Februar 2025 können Bürger*innen den Heizkostenzuschuss persönlich beim Bürgerservice oder online bei der Gemeinde beantragen. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 330 Euro.
Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionszeitraumes ist der Zuschuss nur einmal zu gewähren. Haushalte, die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf beziehen, erhalten einen reduzierten Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180 Euro von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
Berücksichtigung von Einkommen
Folgende haushaltsbezogene (Netto-) Einkommensgrenzen gilt es zu beachten
„Einschleifregelung“ zusätzlich bis 250 Euro
1 Personen HH (Haushalt) 1.410 Euro 1.660 Euro
2 Personen HH 1.920 Euro 2.170 Euro
3 Personen HH 2.360 Euro 2.610 Euro
4 Personen HH 2.800 Euro 3.050 Euro
5 Personen HH 3.240 Euro 3.490 Euro
6 Personen HH 3.680 Euro 3.930 Euro
7 Personen HH 4.210 Euro 4.370 Euro
Jede weitere Person plus 440 Euro plus 250 Euro
Ausnahmen vom Bezug des Heizkostenzuschusses 2024/2025
Personen, die in Wohngemeinschaften, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen der freien Wohlfahrtsträger untergebracht sind, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Dies betrifft auch Personen, die in Grundversorgungsquartieren untergebracht sind. Auch Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die Leistungen der Grundversorgung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Weiter darf bei privaten Wohngemeinschaften der Heizkostenzuschuss nur einmal ausbezahlt werden, allenfalls kann dieser auf die Mitglieder der Wohngemeinschaft aufgeteilt werden.
Informationen erhalten Sie beim Bürgerservice, T 62241-0 oder unter www.vorarlberg.at