Die Vorarlberger Tierschutzheim gemeinnützige GmbH hat mit Eingabe vom 12.04.2024 um Erteilung einer Sammlungsbewilligung (Haussammlung) für den Bereich des Landes Vorarlberg im Zeitraum Oktober 2024 angesucht. Gemäß § 1 Abs. 1 i.V.m. §§ 4 und 5 des Sammlungsgesetzes, LGBl. Nr. 48/1969, i.d.g.F. LGBl. Nr. 62/2013 wird die Bewilligung erteilt.t der Sammlung betrauten Personen haben sich mit diesem Bewilligungsbescheid oder
einer vom Alpenschutzverein Vorarlberg ausgestellten Bescheinigung über die Erteilung die-r Sammlungsbewilligung auszuweisen.Die mit der Sammlung betrauten Personen haben sich mit diesem Bewilligungsbescheid oderiner vom Alpenschutzverein Vorarlberg ausgestellten Bescheinigung über die Erteilung die-ser Sammlungsbewilligung auszuweisen.Die mit der Sammlung betrauten Personen haben sich mit diesem Bewilligungsbescheid odereiner vom Alpenschutzverein Vorarlberg ausgestellten Bescheinigung über die Erteilung die-
ser Sammlungsbewilligung auszuweDie mit der Sammlung betrauten Personen haben sich mit dem Bewilligungsbescheid oder einer von der Vorarlberger Tierschutzheim gemeinnützigen GmbH ausgestellten Bescheinigung über die Erteilung dieser Sammlungsbewilligung auszuweisen.