Die Nüziger Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 25. April 2024 die Auflage des Entwurfes des Straßen- und Wegekonzepts (SWK) für die Gemeinde Nüziders beschlossen. Vom 29. April bis zum 27. Mai ist der Entwurf zur Begutachtung öffentlich im Gemeindehaus zugänglich. Während dieser Frist hat die Bevölkerung das Recht, das Konzept einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.
Der Entwurf samt Erläuterungsbericht liegt in diesem Zeitraum auch während der Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Bauverwaltung zur allgemeinen Einsicht auf. Während des Veröffentlichungszeitraumes kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Entwurf des Straßen- und Wegekonzepts bezieht, zum Entwurf Änderungsvorschläge erstatten.
Die Kundmachung, den Entwurf und Bericht finden Sie hier.
Die rechtsverbindliche Stellungnahme kann beim Amt der Gemeinde Nüziders, Sonnenbergstraße 14, 6714 Nüziders oder per E-Mail – gemeindehaus@nueziders.at – eingebracht werden.
Planungsinstrument
Das SWK ist ein wesentliches Planungsinstrument für die Mobilität in der Gemeinde. Im Zentrum stehen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Konzept reichen von einer Überarbeitung des Geschwindigkeitsregimes im Gemeindegebiet, über eine Verkehrsberuhigung im Ortszentrum bis hin zur Gestaltung verschiedener Straßenräume sowie der Verbesserung von Geh- und Radwegen (neue Querungen, Ausbau Wegenetz, etc.).