Die Gemeinde Nüziders fördert seit längerem, Maßnahmen von Privathaushalten bzw. -personen im Bereich Umwelt, Klimaschutz, Energie und Mobilität. Die aktuell geltenden Förderrichtlinien wurden zuletzt im Jahr 2017 überarbeitet
Die Gemeinde bekennt sich zu einer umweltverträglichen, nachhaltigen und energieeffizienten Gemeindeentwicklung. Mit den neu überarbeiteten Förderungen setzt die Gemeinde Nüziders gezielte Maßnahmen in Richtung Klimaschutz und die Klimawandelanpassung, mit der Zielsetzung einer erhöhten Nutzung erneuerbarer Energien und Steigerungen der Energieeffizienz bei Heizanlagen.
„Wie sind bestrebt in diesem Sinne unseren Bürgerinnen und Bürgern Anreize zu bieten, auf erneuerbare Energien und sanfte Mobilitätsformen umzusteigen und Ressourcen einzusparen“, berichtet Bürgermeister Florian Themeßl-Huber. „Die Förderungen sind hier ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung. Hervorzuheben ist ein gänzlich neuer Maßnahmen-Katalog, künftig werden beispielsweise auch Dachbegrünungen auf Flachdächern (mit und ohne Photovoltaik-Anlage) gefördert“, so Themeßl-Huber.
Förderrichtlinien
Der Förderrichtlinien wurde am 25. April 2024 in der Gemeindevertretung beschlossen und wirkt rückwirkend ab 1. Jänner 2024. Die Förderungen richten sich an Privathaushalte bzw. Kleinunternehmen.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Dachbegrünungen ohne und mit Photovoltaik-Anlage
- Heizungs-Check
- Fahrradanhänger und Lastenräder
- Stoffwindeln
- Baumpflanzungen (Hochstämmen)
Bei Fragen steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Die Förderanträge finden Sie in unserem Formularserver.