Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahlen am 13.10.2024

Veröffentlichungsdatum18.09.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Wahlkarte

Am Sonntag, 13.10.2024, finden in Vorarlberg Landtagswahlen statt.

Bis spätestens am 09. Oktober 2024 kann ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich (per Brief, E-Mail oder per Online-Antrag ab dem 18. Juli 2024 auf www.meinewahlkarte.at oder bis spätestens am 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, mündlich gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Ebenfalls bis zum 11. Oktober 2024, 12 Uhr, kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller eine Person bevollmächtigt wird, welcher die Wahlkarte persönlich übergeben werden kann. 

Tipp: Wenn ab dem 16. September 2024 eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

Schriftlich beantragte Wahlkarten werden den Wahlberechtigten grundsätzlich per Einschreiben an die gewünschte Zustelladresse zugesendet. Ausgenommen von der eingeschriebenen Zusendung sind nur Anträge mit einer elektronischen Signatur (Handy-Signatur). Wird eine Wahlkarte in der letzten Woche vor dem Wahltag beantragt, ist die rechtzeitige postalische Zustellung nicht in jedem Fall gesichert. Es wird daher empfohlen, die Wahlkarte in diesem Fall persönlich bei der Gemeinde abzuholen. 

Mit einer Wahlkarte bestehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:

  •     Briefwahl im In- oder Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.) bzw. Abgabe in einem Wahllokal am Wahltag;
  •     Wählen am Wahltag in einem Wahllokal für Wahlkartenwähler;
  •     Wählen am Wahltag vor der besonderen Wahlbehörde;
  •     Wählen am Wahltag im ursprünglich zuständigen Wahllokal.