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Auflage Räumlicher Entwicklungsplan Nüziders

Veröffentlichungsdatum04.07.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde, Wichtige Information

Die Nüziger Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 04. Juli 2024 die Auflage des Entwurfes des Räumlichen Entwicklungsplan (REP) beschlossen. Vom 10.07. bis zum 02.09.2024 ist der Entwurf zur Begutachtung öffentlich im Gemeindehaus zugänglich. Die Kundmachung mit dem Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplan ist auf unserer Homepage im Veröffentlichungsportal abrufbar.

Während des Veröffentlichungszeitraumes kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Entwurf des REP bezieht, zum Entwurf Änderungsvorschläge erstatten. Der Entwurf samt Erläuterungsbericht liegt in diesem Zeitraum während der Öffnungszeiten im Gemeindehaus zur allgemeinen Einsicht auf. Die rechtsverbindliche Stellungnahme kann beim Amt der Gemeinde Nüziders oder per E-Mail – gemeindehaus@nueziders.at – eingebracht werden.

 „Der Räumliche Entwicklungsplan ist eine entscheidende Grundlage und ein wesentliches Planungsinstrument für die Entwicklung von Nüziders in den kommenden Jahren“, betont Bürgermeister Florian Themeßl-Huber. „Deswegen der Appell: Nutzen Sie die Möglichkeit und informieren Sie sich.“


Download Räumlicher Entwicklungsplan