Gemeinde Nüziders

Auf den Nachbarn Rücksicht nehmen
Lärmschutzverordnung einhalten

Auf den Nachbarn Rücksicht nehmen

Ruhe ist generell in Wohngegenden ein besonderes Bedürfnis. Jetzt in der Sommerzeit spielt sich das Leben vermehrt außerhalb der vier Wände ab.

Wer schätzt es nicht: Ein Nickerchen zur Mittagszeit im Garten, Balkon oder auf der Terrasse ist entspannend. Jedoch ist schon so mancher unsanft aus seinem Reich der Träume geholt worden: Mit dem Rasenmäher des Nachbarn und das ausgerechnet in der Mittagszeit. Schlechte Stimmung ist da vorprogrammiert. Dabei kann alles viel friedlicher sein, liegt es doch im Ermessen des Einzelnen, Rücksicht aufeinander zu nehmen, was die Lärmbelästigung anbelangt. Es gibt sogar konkrete Punkte, die Lärmvermeidung betreffen und die in der Lärmschutzverordnung (8. Mai 1992) klar beschrieben und festgelegt sind.

Lärm vermeiden

Die Verwendung lärmerregender Gartengeräte wie insbesondere Rasenmähern oder Heckenscheren sowie die Verwendung von Häckslern als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen wird auf die Werktage von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 20.00 Uhr beschränkt.

Im Sinne von gutnachbarlichen Beziehungen sollte daher jeder die in der Lärmschutzverordnung festgelegten Zeiten einhalten und generell lärmerregende Tätigkeiten nicht in den Ruhezeiten durchzuführen. Etwas mehr Rücksicht macht sich letztendlich in einem guten Verhältnis mit ihren Nachbarn bezahlt.

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